1. Einführung
Um die Voraussetzungen zum Fliegen ohne Betriebsleiter zu erfüllen, muss die Pilotin / der Pilot nachstehendes Briefing absolviert haben. Die Pilotin / der Pilot akzeptieren die Regelungen und werden diese entsprechend ausführen. Ansonsten ist es der Pilotin / dem Piloten nicht gestattet, einen Betrieb ohne Betriebsleiter durchzuführen. Die Zusage zum Betrieb ohne Betriebsleiter wird vom Platzhalter oder dessen Stellvertreter erteilt und kann jederzeit widerrufen werden. Grundvoraussetzung ist eine gültige Lizenz.
2. Anflug Vogtareuth
Vor Einflug in die Platzrunde — i. d. R. 5 Minuten vor Erreichen — wird gemäß bekanntem Sprechverfahren der Anflug angekündigt und geprüft, ob ein Betriebsleiter vor Ort ist. Wird seitens EDNV Radio der initiale Anruf nicht beantwortet, ist von einem Anflug ohne Betriebsleiter auszugehen.
Die Betriebssicherheit der Piste ist vor der Landung durch angemessenes Überfliegen der Landebahn zu prüfen. Die Windverhältnisse können über die Windsäcke auf der Halle West und an der Landebahn geprüft werden.
Das Abstellen des Flugzeuges darf nur an behinderungsfreien Stellen (mind. 30 m von der Landebahnmitte) oder an den ausgewiesenen Stellen erfolgen. Das Abstellen vor der Tankstelle ist nur zum Tankvorgang gestattet.
3. Betriebssicherheit vor dem Start
Vor jedem Start hat sich der Pilot vom betriebssicheren Zustand der Piste und der Rollwege zu überzeugen. Bei festgestellten Mängeln, die die Betriebssicherheit einschränken, ist umgehend der Platzinhaber zu informieren. Es wird durch die Bestätigung die Wahrnehmung der Verkehrssicherung in eigener Verantwortung der Pilotin / des Piloten bestätigt.
4. Start und Abflug
Die Abflugverfahren laut AIP (letzte Fassung) sind einzuhalten. Die Betriebssicherheit des Flugplatzes ist gemäß Punkt 2 zu überprüfen. Die bekannten Regelungen für das Funkverfahren für Flüge ohne Betriebsleiter sind einzuhalten. Vor dem Start ist die Startmeldung über ein angebotenes Medium (V-Tower oder schriftlich) zu hinterlegen.
5. Platzrunden
Die Platzrunde laut AIP (letzte Fassung) ist einzuhalten — Südseite, 3.000 ft MSL, mit reduzierter Motordrehzahl (Lärmschutz). Nach erfolgter Übung sind die Flüge und Landungen umgehend einzutragen.
6. Segelflugbetrieb
In Vogtareuth findet auch Segelflugbetrieb (Mischbetrieb) statt. Bitte auf das Vorflugrecht von Segelflugzeugen gemäß ICAO Annex 2 Abschnitt 3.2.2.3 achten.
7. Tankstelle
Bei Abwesenheit eines Betriebsleiters oder einer anderen berechtigten Person ist die Tankstelle geschlossen.
8. Sicherheitshinweise
Am Flugplatz Vogtareuth befinden sich an der Tankstelle zwei 10-kg-Feuerlöscher (gem. NfL 2023-1-2792). Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise und den Alarmplan an der Tankstelle. Bei Unregelmäßigkeiten bitte umgehend den Platzinhaber verständigen.
9. Dokumentation & Landegebühr
Start und Landung sind umgehend über V-Tower oder schriftlich (Briefkasten an der Ost-Türe der Flugleitung) zu dokumentieren. Die Landegebühr kann per PayPal (QR-Code am Briefkasten) oder in bar beim Betriebsleiter entrichtet werden. Bitte bei der Zahlung unbedingt Kennzeichen und Datum der Landung angeben.
10. Flugvorbereitung
Die Pilotin / der Pilot ist verpflichtet, eine gründliche Flugvorbereitung durchzuführen. Sofern Sie mit Flugplan angeflogen sind, schließen Sie diesen bei der DFS telefonisch oder bereits bei der FIS in der Luft.